Unsere Schulen sind „staatlich anerkannte Ersatzschulen“. Das bedeutet, dass wir nach dem Sächsischen Lehrplan unterrichten und somit die Schüler auch die gleiche staatliche Prüfung ablegen, wie alle anderen Gymnasiasten bzw. Oberschüler in Sachsen.
Sie lenken vom Unterricht ab. In der Pause sollen die Kinder miteinander kommunizieren oder entspannen und nicht am Handy spielen.
Sollte ein Kontakt notwendig sein, steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung bzw. kann eine Lehrkraft angesprochen werden.
Ab Klasse 5 gibt es keine Hortbetreuung mehr. Es stehen aber diverse Ganztagsangebote nach Unterrichtsschluss zur Verfügung. Sollte ein Schüler auf den Bus warten müssen, kann er sich auch – nach Rückmeldung bei einem am Nachmittag anwesenden Lehrer – im Schulklub aufhalten.
Ja, teilweise.
Melden Sie es telefonisch vor der ersten Stunde ab und denken Sie auch an die Abbestellung des Essens. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen.
Für das Nachholen des versäumten Stoffes ist jeder selbst verantwortlich. Am besten sollte ein zuverlässiger Mitschüler als Übermittler beauftragt werden. Bei umfangreicheren Fehlzeiten können Mitschriften auch in der Schule kopiert werden.
Einmal in der Woche findet ein Nachschreibetermin für versäumte Arbeiten statt. Die Schüler nehmen den auf das Ende der Krankenzeit folgenden Termin selbstständig wahr. Müssen mehrere Arbeiten nachgeschrieben werden, sind die Termine individuell mit dem betreffenden Fachlehrer abzusprechen.
Bis zu einer Krankheitsdauer von drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ab einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen ein Krankenschein vom Arzt. Abweichungen von dieser Regelung, z. B. bei häufigem Fehlen, können vom Klassenlehrer entschieden werden. Bei angekündigten Leistungsmessungen ist ab dem ersten Tag ein Krankenschein erforderlich.
Nach einer Woche.
Ja, denn Kinder brauchen Bewegung und wünschen sich diese auch. Außerdem tut frische Luft gut und das Frühstück schmeckt gleich besser. Bei sehr schlechten Wetterverhältnissen ist der Aufenthalt im Schulklub oder Foyer möglich.
Es ist kein Wechsel im laufenden Schuljahr vorgesehen, da die Teilnehmerkapazitäten pro GTA begrenzt sind. Im Ausnahmefall kann nach vorheriger Absprache mit dem GTA-Leiter der besuchten bzw. dem Leiter der geplanten GTA gewechselt werden. Der Wechsel ist jedoch noch einmal schriftlich im Sekretariat mit einem formlosen Schreiben zu bestätigen.
Dies liegt immer im Ermessen des Lehrers. Generell werden Hausaufgaben im Hort erledigt. Jedoch gibt es auch langfristige Hausaufgaben wie Plakate erstellen, Gedichte lernen oder Vorträge ausarbeiten, die natürlich gemeinsam mit den Eltern zuhause erledigt werden müssen. Gleiches gilt auch für das Lernen vor größeren Klassenarbeiten.
Der Bewertungsmaßstab ist für die SIS-Schulen einheitlich und richtet sich nach den Bestimmungen der Schulordnung in Sachsen. Er kann beim Fachlehrer eingesehen werden bzw. wird vom Klassenlehrer ausgeteilt.
Als Grundlage bei der Vergabe der Kopfnoten (Betragen, Fleiß, Mitarbeit, Ordnung) dient die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Gymnasien im Freistaat Sachsen. Jeder Fachlehrer trägt seinen Vorschlag ein, in der Zensurenkonferenz wird dann über Streitfälle beraten und dann erfolgt eine Festlegung der Kopfnoten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, z. B. die Mitgliedschaft im Schulförderverein, die Unterstützung bei Festen und Feiern, die Mithilfe bei Arbeitseinsätzen, durch Geld- oder Sachspenden oder mit eigenen kreativen Ideen.
Telefon: +49 (0) 37296 931976
Telefax: +49 (0)37296 931977
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Internationales Gymnasium
Niederwürschnitz
Schulweg 2
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